Ratgeber
Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis zusätzliche Kosten an – die sogenannten Kaufnebenkosten. Diese werden oft unterschätzt und betragen in NRW etwa 10-15% des Kaufpreises. Wir zeigen Ihnen, womit Sie rechnen müssen.
Steuer auf den Immobilienerwerb
Beurkundung des Kaufvertrags
Eintragung ins Grundbuch
Falls ein Makler beteiligt ist
* Käuferanteil seit 2020
Die Grunderwerbsteuer ist die größte Position bei den Kaufnebenkosten. Sie wird vom Bundesland festgelegt und ist beim Immobilienkauf nicht verhandelbar.
Tipp: Bei Neubau können Sie unter Umständen nur auf den Grundstückswert Grunderwerbsteuer zahlen, wenn Grundstück und Hausbau getrennt beauftragt werden.
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und wickelt den Eigentumsübergang ab. Die Kosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis.
Kaufvertragsbeurkundung – ca. 1,0% des Kaufpreises
Grundschuldbestellung – ca. 0,5% der Darlehenssumme
Grundbucheintragung – ca. 0,5% des Kaufpreises
Seit Dezember 2020 gilt: Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat, muss er mindestens die Hälfte der Provision zahlen. In NRW beträgt die übliche Gesamtprovision 7,14% (inkl. MwSt.).
Tipp: Bei Privatverkäufen ohne Makler entfällt diese Kostenposition komplett – eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro.
Bei Käufen direkt vom Eigentümer ohne Makler sparen Sie die komplette Maklerprovision – bei 350.000 € sind das über 12.000 €.
Einbauküche, Markisen oder Möbel können separat ausgewiesen werden – darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Bei Eigentumswohnungen kann die anteilige Instandhaltungsrücklage vom Kaufpreis abgezogen werden – spart Grunderwerbsteuer.
Klären Sie Fragen vorab – jede zusätzliche Beurkundung oder Änderung kostet extra Gebühren.
Wir berechnen alle Kosten transparent und berücksichtigen sie in Ihrer Finanzierungsplanung.